Es werden Expertisen zu solchen Gutachten erstellt, die bereits vorliegen.
Dabei geht es um die
- in den Gutachten angewandten psychologischen Methoden
- Umsetzung der juristischen Fragestellung mit Hilfe der psychologischen Methoden
- und die Bewertung der Mindestanforderungen an die Erstellung von psychologischen Gutachten aus den hier genannten Teilgebieten der Rechtspsychologie.