Die Aufgaben des Sachverständigen im Familienrecht sind vielfältig. Häufig wendet sich das Gericht an einen Gutachter, wenn Eltern nach einer Trennung oder Scheidung über die elterliche Sorge keine Einigung finden können und ein Gericht etwa entscheiden muss, bei wem das Kind seinen Wohnsitz finden soll. Auch für die Frage, wie ein Umgang kindeswohldienlich zu gestalten ist, kann die Zuarbeit eines Sachverständigen notwendig sein. Bestehen Zweifel daran, ob eine Mutter oder ein Vater erziehungsfähig sind, steht die Frage im Raum, ob ein Kind in seinem Wohl gefährdet ist und außerhalb der Familie untergebracht werden muss, wird ebenfalls oft ein Sachverständiger durch das Gericht beauftragt.

Aus der juristischen Fragestellung werden spezifische psychologische Fragestellungen entwickelt und hypothesengeleitet abgearbeitet. Es werden in unserer Praxis in familienrechtlichen Verfahren auch lösungsorientierte Ansätze verfolgt.

Rostocker Praxis für Rechtspsychologie